Heimentgelt Pro Tag in Euro

Hei­ment­gelt pro Tag in Euro (gül­tig ab: 01.09.2023)

Das Heimentgelt für die Dauer- und Kurzzeitpflege setzt sich aus den Pflegekosten, der beiden Ausbildungsumlagen, dem Aufwand für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Die Pflegekosten sind abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad des Heimbewohners.

Durch die Umstellung der Abrechnungssystematik (Monatssätze anstatt von Tagessätzen), werden bei der monatsweisen Abrechnung künftig für jeden Monat 30,42 Tage (multipliziert mit dem Tagessatz des jeweiligen Pflegegrades) zugrunde gelegt.

Nadine Nienkötter Pflegedienstleiterin - St. Antonius-Haus gGmbH

Ansprechpartner 

Nadine Nienkötter

Pflegedienstleiterin

+49 (0) 25 55 / 867-34

nienkoetter@st-antonius-haus.de

Lebensqualität im Altenheim - Verbraucherfreundlich
Pfle­ge­gra­de

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegekosten85,71 €101,88 €118,75 €126,31 €
Aus­bil­dungs­um­la­ge APU § 28 Abs. 27,81 €7,81 €

7,81 €

7,81 €

Un­ter­kunft23,40 €

23,40 €

23,40 €

23,40 €

Ver­pfle­gung18,01 €

18,01 €

18,01 €

18,01 €

In­ves­ti­ti­ons­kos­ten18,41 €

18,41 €

18,41 €

18,41 €

Ge­samt­kos­ten pro Tag153,34 €169,51 €186,38 €193,94 €
     

Durchschnittliche Gesamtkosten pro Monat

Pfle­ge­gra­de

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Durch­schnitt­li­che
Ge­samt­kos­ten pro Monat

4.664,60 €

5.156,49 €

5.669,68 €

5.899,65 €

Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se*770,00 €1.262,00 €1.775,00 €2.005,00 €

selbst zu zah­len­der Be­trag

3.894,60 €

3.894,49 €

3.894,68 €

3.894,65 €

* zzgl. Leistungszuschlag nach § 43c je nach Dauer des Heimaufenthaltes zwischen 15 % und 75 % der pflegebedingten Aufwendungen.

Wenn das Einkommen bzw. das Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegesatzes nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, Pflegewohngeld und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Bei genehmigter Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf 1.774,00 € für längstens 56 Tage im Jahr. Die Investitionskosten werden bei der Kurzzeitpflege vom Sozialhilfeträger übernommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen den Versicherten noch Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 € zu. Die Verweildauer richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad.

Pfle­ge­gra­de

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Kurzzeitpflege in Tagen

18 Tage

16 Tage

14 Tage

13 Tage

Verhinderungspflege in Tagen

17 Tage

14 Tage

12 Tage

12 Tage