Heimentgelt Pro Tag in Euro

Heimentgelt pro Tag in Euro (gültig ab: 01.01.2025)

Das Heimentgelt für die Dauer-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzt sich aus den Pflegekosten, der Ausbildungsumlage, dem Aufwand für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Die Pflegekosten sind abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad des Heimbewohners.

Durch die Umstellung der Abrechnungssystematik (Monatssätze anstatt von Tagessätzen), werden bei der monatsweisen Abrechnung für jeden Monat 30,42 Tage (multipliziert mit dem Tagessatz des jeweiligen Pflegegrades) zugrunde gelegt.

Nadine Nienkötter Pflegedienstleiterin - St. Antonius-Haus gGmbH

Ansprechpartner 

Nadine Nienkötter

Pflegedienstleiterin

+49 (0) 25 55 / 867-34

nienkoetter@st-antonius-haus.de

Lebensqualität im Altenheim - Verbraucherfreundlich
Pfle­ge­gra­de

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegekosten         84,59 €       101,48 €       119,10 €       127,02 €
Aus­bil­dungs­um­la­ge APU § 28 Abs. 2           4,96 €           4,96 €

           4,96 €

           4,96 €

Un­ter­kunft23,40 €

23,40 €

23,40 €

23,40 €

Ver­pfle­gung18,01 €

18,01 €

18,01 €

18,01 €

In­ves­ti­ti­ons­kos­ten18,41 €

18,41 €

18,41 €

18,41 €

Ge­samt­kos­ten pro Tag       149,37 €       166,26 €       183,88 €       191,80 €
     

Durchschnittliche Gesamtkosten pro Monat

Pfle­ge­gra­de

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Durch­schnitt­li­che
Ge­samt­kos­ten pro Monat

    4.543,84 €

    5.057,63 €

    5.593,63 €

    5.834,56 €

Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se*       805,00 €    1.319,00 €    1.855,00 €    2.096,00 €

selbst zu zah­len­der Be­trag

  3.738,84 €

  3.738,63 €

  3.738,63 €

  3.738,63 €

* zzgl. Leistungszuschlag nach § 43c je nach Dauer des Heimaufenthaltes zwischen 15 % und 75 % der pflegebedingten Aufwendungen.

Wenn das Einkommen bzw. das Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegesatzes nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, Pflegewohngeld und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Bei genehmigter Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf 1.854,00 € für längstens 56 Tage im Jahr. Die Investitionskosten werden bei der Kurzzeitpflege vom Sozialhilfeträger übernommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen den Versicherten noch Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,00 € zu. Die Verweildauer richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad.

Pfle­ge­gra­de

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Kurz­zeit­pfle­ge in Tagen

20 Tage

17 Tage

14 Tage

14 Tage

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge in Tagen

18 Tage

15 Tage

13 Tage

12 Tage