Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)
„Die Chemie muss stimmen“. Seit 2003 bietet das St. Antonius Haus im Kreis Borken das Betreute Wohnen in Gastfamilien für Menschen mit Behinderung an. Darunter ist die Integration von Menschen mit seelischen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen in eine Gastfamilie zu verstehen.
Der Mensch mit Behinderung lebt in der Gastfamilie und wird im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung von ihr begleitet. Im Hinblick auf fachliche Standards vereint das Wohnen in einer Gastfamilie zwei soziale Grundprinzipien:
Die Gemeindeintegration, die durch die Aufnahme in eine Gastfamilie gegeben ist und die personenzentrierte Betreuung, entsprechend dem individuellen Hilfebedarf, die von der Gastfamilie geleistet wird.
Die Fürsorge und Betreuungsleistung der Gastfamilie deckt den Betreuungsbedarf der betroffenen Menschen ab und umfasst somit auch Hilfen bei der individuellen Basisversorgung, der alltäglichen Lebensführung, der Gestaltung persönlicher Beziehungen, der Freizeitgestaltung, der Tagesstrukturierung, der Kommunikation und der Bewältigung von krisenhaften Situationen und Problemen.
Die Leistungserbringung ist in den natürlichen Tagesablauf der Gastfamilie integriert. Die Familie erhält dafür, neben den Aufwendungen für Kost und Logis, ein Betreuungsgeld.
Die Auswahl und Begleitung der Gastfamilie und des/der Betroffenen erfolgt im St. Antonius Haus in Schöppingen in unmittelbarer Nähe zu den Kreisen Borken, Steinfurt und Coesfeld durch ein multiprofessionelles Team.
Dieses entscheidet auch über Eignung und die Zuordnung von Menschen mit Behinderung zu einer Gastfamilie. Entscheidend ist, dass die Chemie stimmt.
Das Team berät und begleitet die Gastfamilie sowie den bzw. die Betroffene/n umfassend in allen Fragen des täglichen Miteinanders.
Voraussetzungen für das BWF:
Für das Betreute Wohnen in Gastfamilien des LWL müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Einerseits muss stationärer Betreuungsbedarf vorliegen und zudem muss der zukünftige Klient auch in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bedürftig und mindestens 18 Jahre alt sein.
Ist das erfüllt, werden die Familien sowohl fachlich von anerkannten Teams der jeweiligen Behinderteneinrichtung als auch finanziell vom LWL unterstützt.