Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)

„Die Chemie muss stimmen“. Seit 2003 bietet das St. Antonius Haus im Kreis Borken das Betreute Wohnen in Gastfamilien für Menschen mit Behinderung an. Darunter ist die Integration von Menschen mit seelischen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen in eine Gastfamilie zu verstehen.

Der Mensch mit Be­hin­de­rung lebt in der Gast­fa­mi­lie und wird im Rah­men einer ganz­heit­li­chen Be­treu­ung von ihr be­glei­tet. Im Hin­blick auf fach­li­che Stan­dards ver­eint das Woh­nen in einer Gast­fa­mi­lie zwei so­zia­le Grund­prin­zi­pi­en:

Die Ge­meind­e­in­te­gra­ti­on, die durch die Auf­nah­me in eine Gast­fa­mi­lie ge­ge­ben ist und die per­so­nen­zen­trier­te Be­treu­ung, ent­spre­chend dem in­di­vi­du­el­len Hil­fe­be­darf, die von der Gast­fa­mi­lie ge­leis­tet wird.

Die Fürsorge und Betreuungsleistung der Gastfamilie deckt den Be­treuungsbedarf der betroffenen Menschen ab und umfasst somit auch Hilfen bei der individuellen Basisversorgung, der alltäglichen Lebens­führung, der Gestaltung persönlicher Beziehungen, der Freizeitgestal­tung, der Tagesstrukturierung, der Kommunikation und der Bewälti­gung von krisenhaften Situationen und Problemen.

Die Leistungserbringung ist in den natürlichen Tagesablauf der Gast­familie integriert. Die Familie erhält dafür, neben den Aufwendungen für Kost und Logis, ein Betreuungsgeld.

Die Auswahl und Begleitung der Gastfamilie und des/der Betroffenen erfolgt im St. Antonius Haus in Schöppingen in unmittelbarer Nähe zu den Kreisen Borken, Steinfurt und Coesfeld durch ein multiprofessionelles Team.

Dieses entscheidet auch über Eignung und die Zuordnung von Men­schen mit Behinderung zu einer Gastfamilie. Entscheidend ist, dass die Chemie stimmt.

Das Team berät und begleitet die Gastfamilie sowie den bzw. die Betroffene/n umfassend in allen Fragen des tägli­chen Miteinanders.

Voraussetzungen für das BWF:

Für das Betreute Wohnen in Gastfamilien des LWL müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Einerseits muss stationärer Betreuungsbedarf vorliegen und zudem muss der zukünftige Klient auch in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bedürftig und mindestens 18 Jahre alt sein.

Ist das erfüllt, werden die Familien sowohl fachlich von anerkannten Teams der jeweiligen Behinderteneinrichtung als auch finanziell vom LWL unterstützt.

Ansprechpartner 

Michael Lethmate 

Leiter der Eingliederungshilfe

+49 (0) 2555 / 867-35 

lethmate@st-antonius-haus.de