Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Ein Baustein in der wohnortnahen Betreuung in Schöppingen im Kreis Borken
Seit dem 01.07.2003 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 ff in Verbindung mit § 75 SGB XII für behinderte Menschen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Dies unabhängig davon, ob sie sich in stationärer oder ambulanter Betreuung befinden. Da der LWL auch zuständiger Kostenträger für die stationäre Betreuung von behinderten Menschen in Wohnheimen ist, ist mit der Zuständigkeitsverlagerung des ambulant betreuten Wohnens auf die Landschaftsverbände ein wichtiges Ziel zur verbesserten Unterstützung behinderter Menschen erreicht.
Individuell abgestimmte und flexible Hilfen können so aus einer Hand geleistet werden. Als stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe hat sich auch die St. Antonius Haus gGmbH in Schöppingen um die Anerkennung als Träger für das ambulant betreute Wohnen bemüht. Diese Anerkennung liegt seit 2005 vor. Leitgedanke des ambulant betreuten Wohnens ist, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.
Dies schließt die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und am Leben in der Gemeinschaft zu partizipieren, ein. Eine auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft ein größeres Maß an Eigenständigkeit und damit verbunden auch mehr Lebensqualität.
Durch Umzug aus stationärer Betreuung in ambulante Wohnformen, sowie der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ist als gewollter Zusatzeffekt eine Kostendämpfung der seit Jahren ansteigenden Ausgaben der Sozialhilfe für behinderte Menschen zu erzielen. Im Rahmen der Wohnangebote für Menschen mit Behinderung werden auch im St. Antonius Haus in der Schnittstelle der Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt, in den nächsten Jahren vermehrt bisher stationär betreute Menschen mit Behinderung in ambulante Wohnformen überführt werden.
Dies jedoch nicht ausschließlich in Schöppingen und Umgebung, sondern auf Wunsch auch durch Rückführung in Heimatnähe.
So tragen wir mit verschiedenen zielgerichteten und individuell angepassten Maßnahmen dafür Sorge, dass jeder einzelne Mensch mit Behinderung ein sinnstiftendes, selbstbestimmtes und seinen persönlichen Bedürfnissen angemessenes Leben führen kann.