Heimentgelte

Ihre Kosten im Überblick

Die Kosten für einen Aufenthalt in unserer Pflegeeinrichtung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen – darunter Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten sowie die gesetzlich geregelte Ausbildungsumlage. Die Höhe der Pflegekosten richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der Bewohnerin oder des Bewohners. Auf dieser Seite finden Sie eine transparente Übersicht der aktuellen Tagessätze (gültig ab dem 01.08.2025) für die Pflegegrade 2 bis 5. Zusätzlich zeigen wir Ihnen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und welche Möglichkeiten es zur Reduzierung des Eigenanteils gibt. Sollten Einkommen oder Vermögen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegewohngeld oder Sozialhilfe. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bestandteile des Heimentgelts

Pflegekosten: richten sich nach dem Pflegegrad.
APU (§ 28 Abs. 2): Ausbildungsumlage zur Sicherung der Pflegeausbildung.
Unterkunft & Verpflegung: Kosten für Wohnen, Hauswirtschaft und Mahlzeiten.
Investitionskosten: umlagefähige Aufwendungen für Bau, Ausstattung und Instandhaltung.

Abrechnung & Hinweise

Die monatliche Abrechnung erfolgt mit 30,42 Tagen × Tagessatz. Individuelle Eigenanteile hängen u. a. von Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse ab. Bitte beachten: Eventuelle Zusatz- oder Wahlleistungen werden separat ausgewiesen.

Gesamtkosten pro Tag nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegekosten APU Unterkunft Verpflegung Investitionskosten Gesamtkosten / Tag
PG 2 96,15 € 4,96 € 24,09 € 18,54 € 18,41 € 162,15 €
PG 3 113,05 € 4,96 € 24,09 € 18,54 € 18,41 € 179,05 €
PG 4 130,67 € 4,96 € 24,09 € 18,54 € 18,41 € 196,67 €
PG 5 138,59 € 4,96 € 24,09 € 18,54 € 18,41 € 204,59 €

Abrechnung der monatlichen Gesamtkosten

Pflegegrad Monatliche Kosten
PG 2 4.932,60 €
PG 3 5.446,70 €
PG 4 5.982,70 €
PG 5 6.223,63 €

Abzug durch Pflegekasse (pauschal)

Pflegegrad Leistung der Pflegekasse
PG 2 -805,00 €
PG 3 -1.319,00 €
PG 4 -1.855,00 €
PG 5 -2.096,00 €

*Zusätzlich wird ein Leistungszuschlag der Pflegekasse von 15 % bis 75 % gewährt, abhängig von der Dauer des Heimaufenthaltes.